Zertifizierte/r Sachverständige/r für Schäden an Gebäuden (EIPOSCERT)

Anforderungsprofil

Sachverständige für Schäden an Gebäuden sind Generalisten und verfügen über die Kompetenz zur

  • Feststellung von Umfang und Ursache unterschiedlicher Baumängel und Bauschäden an Baukonstruktionen sowie Baustoffen und
  • Beratung bei der Festlegung von Sanierungsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten.

Dies verlangt neben sachgebietsspezifischen Rechtskenntnissen eine besondere Sachkunde und baupraktische Erfahrung hinsichtlich technischer Aspekte und besonderen Kenntnissen in den Gebieten:

  • Baugrund / Gründung (u.a. Tragfähigkeit, Wasserdurchlässigkeit, Lastfälle, Schäden aus mangelhafter Gründung)
  • Bauphysik und Baustoffkunde (u.a. Verhalten der Baustoffe und Bauteile bei Wärme, feuchte und Schall, Korrosions- und Verformungsverhalten)
  • Eigenschaften, Schadensarten und Sanierungsmöglichkeiten von Baukonstruktionen und Bauteilen
  • Bauzustandserfassung / Baudiagnostik (Schadensanalyse, Messverfahren zur Ursachenfeststellung, Prüfverfahren)
  • Inhalt und Aufbau von Gutachten sowie Beurteilungsverfahren
  • Recht (u.a. öffentliches und privates Recht, Vertragsrecht, Haftungsrecht)
  • Grundsätze für die Berufsausübung (u.a. Ethikgrundsätze, Datenschutz)

 

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Zulassungsvoraussetzungen | Akademiker | Praktiker

Studium | staatlich anerkannter Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in der Fachrichtung Bauwesen oder Architektur oder einer anderen geeigneten ingenieurwissenschaftlich geprägten Fachrichtung

Berufsausbildung | sach­gebietsbezogene abgeschlossene Berufsausbildung einer einschlägigen Fachrichtung mit Zusatzqualifikation zum Techniker oder Meister

Praktische Tätigkeit | mindestens 2-jährige praktische Tätigkeit als Sachverständiger im Zer­tifizierungsbereich

Zusatzqualifizierung | Nachzuweisen sind Zusatzqualifizierungen im Zertifizierungs­bereich, die sich auf die Tätigkeit als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden beziehen. Dies können Fachfortbildungen, Lehrgänge oder Seminare mit einem Gesamtumfang von mindestens 40 Unterrichtseinheiten sein.

Hinweis | Detaillierte Informationen zum Zertifizierungsverfahren, den zu erbringenden Prüfungsleistungen und dem Prüfstoffverzeichnis finden Sie im Zertifizierungsprogramm.

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Anja Hanebuth
Sandra Noack