FAQ | Erstzertifizierung

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Wo finde ich verbindliche Regelungen zu einem Zertifizierungsverfahren?
Im Zertifizierungsprogramm. Zertifizierungsprogramme enthalten alle Regelungen zum Verfahren und den fachlichen Anforderungen eines Zertifizierungsbereich.

Das für Sie fachlich in Frage kommende Zertifizierungsprogramm stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung.


Finden mündliche Erstzertifizierungsprüfungen bei EIPOSCERT als Einzel- oder Gruppenprüfungen statt?
Unsere mündlichen Prüfungen zur Erstzertifizierung finden in Form von Einzelprüfungen statt.


Wie viele Prüfer sitzen in der Prüfungskommission der mündlichen Prüfung – können weitere Personen teilnehmen?
In der mündlichen Zertifizierungsprüfung besteht die Prüfungskommission aus drei, in begründeten Ausnahmefällen mindestens jedoch aus zwei Prüfern des Prüfungsausschusses.

Weitere Vertreter von EIPOSCERT oder der Akkreditierungsstelle können die Prüfung begleiten. Die Prüfung ist nicht öffentlich. Mit Zustimmung des Kandidaten/ der Kandidatin und der Prüfungskommission können weitere Beobachter teilnehmen.


Wie oft können die Prüfungsteile der Erstzertifizierung wiederholt werden?
Für die einzelnen Prüfungsteile der Erstzertifizierung gelten folgende Wiederholungsmöglichkeiten:

Zulassungsgutachten | Haben Sie ein Zulassungsgutachten nicht bestanden, können Sie ein neues Gutachten einreichen oder das eingereichte Gutachten einmalig nachbessern. Danach besteht nur noch einmalig die Möglichkeit, ein neues Gutachten einzureichen.

Schriftliche Prüfung | Erreichen Sie in einem Prüfungsteil der schriftlichen Prüfung weniger als 50% der jeweiligen Höchstpunktzahl, insgesamt jedoch im Durchschnitt über alle Prüfungsteile mindestens 70% der Gesamtpunktzahl, so können Sie entscheiden, entweder die gesamte Prüfung zu wiederholen oder nur den Prüfungsteil, in dem Sie weniger als 50% erreicht haben. Entscheiden Sie sich für Letzteres, so gilt die Prüfung als bestanden, wenn Sie in dem wiederholten Prüfungsteil mindestens 70% erreichen. Nicht bestandene schriftliche Prüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden.

Mündliche Prüfung | Nicht bestandene mündliche Prüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden.


Kann meine Zertifizierung erlöschen?
Ja. Die Zertifizierung erlischt, wenn Sie gegenüber EIPOSCERT erklären, dass Sie Ihre Tätigkeit als zertifizierte/r Sachverständige/r einstellen oder die Gültigkeit Ihrer Zertifizierung abläuft und Sie nicht rechtzeitig vor Ablauf eine Rezertifizierung beantragt haben.


Was belegt eine Zertifizierungsurkunde?
Die Zertifizierungsurkunde ist der schriftliche Beleg darüber, dass Sie das Zertifizierungsverfahren bei EIPOSCERT erfolgreich absolviert haben. Sie gibt Auskunft über den betreffenden Zertifizierungsbereich und den aktuellen Gültigkeitszeitraum. Sie dient als Nachweis der besonderen oder fachlichen Sachkunde im ausgewiesenen Zertifizierungsbereich.


Werde ich als Zertifizierter in einer Liste oder einem Verzeichnis geführt?
Ja. Mit Bestätigung Ihrer erfolgreichen Zertifizierung werden Sie mit Ihrer persönlichen Registriernummer in Ihrem Zertifizierungsbereich in unserer Datenbank aufgenommen. Mit Ihrer Zustimmung und verbindlichen Freigabe hinterlegen wir weitere persönliche Daten (Name, Vorname, Kontaktdaten) in unsere Zertifiziertendatenbank.