FAQ | DAkkS & Akkreditierung

Zurück zur FAQ Übersicht >>

EIPOSCERT | Akkreditierungsurkunde

EIPOSCERT | Teil-Akkreditierungsurkunde Immobilienbewertung

EIPOSCERT | Teil-Akkreditierungsurkunde Schäden an Gebäuden und Brandschutz

Wer ist die DAkkS?
Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Sie handelt nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) im öffentlichen Interesse als alleiniger Dienstleister für Akkreditierung in Deutschland.


Was heißt Akkreditierung?
Akkreditieren kommt vom lateinischen „accredere“ für Glauben schenken. Mit einer Akkreditierung bestätigt die DAkkS, dass z.B. Zertifizierungsstellen ihre Arbeit nach den Anforderungen der international gültigen Normen, gesetzlicher Grundlagen und relevanter Regeln kompetent erbringen.


Was wird bei einer Akkreditierung beurteilt?
Die DAkkS beurteilt sowohl die Unabhängigkeit der beantragenden Stelle als auch ihre fachliche Kompetenz. Dazu gehört beispielsweise die Qualifikationen des Personals, das Qualitätsmanagementsystem, die notwendige Ausstattung und die angewandten Methoden. Für Zertifizierungsstellen wird mit der Akkreditierung eine Qualitätskontrolle sichergestellt.


Welche Zertifizierungsprogramme sind bei EIPOSCERT akkreditiert?
Folgende EIPOSCERT-Zertifizierungsprogramme sind durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert:

  • Sachverständige für Schäden an Gebäuden
  • Sachverständige für Immobilienbewertung
  • Sachverständige für Brandschutz


Welche einzelnen Zertifizierungsbereiche umfasst die Akkreditierung bei EIPOSCERT?
Bei EIPOSCERT sind folgende Zertifizierungsbereiche durch die DAkkS akkreditiert:

  • Sachverständige für Schäden an Gebäuden
  • Sachverständige für die Marktwertermittlung von Immobilien
  • Sachverständige für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien
  • Sachverständige für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien – Wohnen
  • Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz
  • Sachverständige für gebäudetechnischen Brandschutz


Im Akkreditierungsverfahren befinden sich aktuell die Bereiche:

  • Sachverständige für Abdichtungen
  • Sachverständige für Trockenbaukonstruktionen


Wie lange ist eine Akkreditierung gültig?
Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Befristung von Akkreditierungen vom 19. September 2018 werden Akkreditierungsurkunden ohne Befristung erteilt.

Zur Aufrechterhaltung der Akkreditierung müssen sich Zertifizierungsstellen jedoch aller 5 Jahre einer umfangreichen Re-Akkreditierung unterziehen. Innerhalb des 5-jährigen Überwachungszeitraumes werden jährlich ein Überwachungsaudit (Systemaudit) und regelmäßige Fachaudits (sog. Witnessaudit) in den einzelnen Fachgebieten einer Zertifizierungsstelle durchgeführt.