Zulassungsvoraussetzungen
Studium / Berufsausbildung
Zugelassen werden Antragsteller mit einem staatlich anerkannten Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in der Fachrichtung Bauwesen oder Architektur oder einer anderen für diesen Zertifizierungsbereich geeigneten ingenieurwissenschaftlich geprägten Fachrichtung.
Alternativ zum Studium kommt als Vorbildung grundsätzlich auch eine sachgebietsbezogene abgeschlossene Berufsausbildung einer einschlägigen Fachrichtung mit Zusatzqualifikation zum Techniker oder Meister in Betracht.
Praktische Tätigkeit
Der Antragsteller hat eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit als Sachverständiger im Zertifizierungsbereich nachzuweisen.
Für den Nachweis der Sachverständigentätigkeit kann eine Liste über erstellte Gutachten angefordert werden. In dieser Liste aufgeführte Gutachten sind auf Anforderung in anonymisierter Form vorzulegen.
Zusatzqualifikation
Ergänzend muss der Antragsteller einen Nachweis über Zusatzqualifizierungen im Zertifizierungsbereich erbringen, die sich auf die Tätigkeit als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden beziehen. Anrechnungsfähige Zusatzqualifikationen können Fachfortbildungen, Lehrgänge oder Seminare mit einem Gesamtumfang von mindestens 40 Unterrichtseinheiten sein.
Die Anerkennung von Qualifizierungen im Zertifizierungsbereich im Rahmen eines Studiums ist auf Anfrage möglich. Über deren Anerkennung entscheidet die Leiterin der Zertifizierungsstelle.